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Aktinische Keratose – dem hellen Hautkrebs vorbeugen
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Symbolbild

Wer regelmäßig der Sonne ausgesetzt ist, riskiert langfristig Hautschäden – vor allem auf häufig unbedeckten Stellen wie Stirn, Nase, Ohren oder Kopfhaut. So beugen Sie vor!

Unsere Haut ist ein Leben lang der Sonne ausgesetzt – zumindest bestimmte Stellen. Dabei ist die Haut permanent mit Reparaturprozessen beschäftigt, um das Erbgut ihrer Zellen so gut es geht zu schützen. Manchmal wird die Belastung aber zu viel und es entstehen Schäden.

Bei übermäßiger Sonnenbestrahlung kann es zu sogenannten aktinischen Keratosen kommen – raue, rötlich-bräunliche Hautstellen, die sich schuppig oder krustig anfühlen. Diese gelten als Frühform des hellen Hautkrebses und treten meist bei Menschen über 50 Jahren auf, vor allem mit heller Haut oder nach Jahrzehnten intensiver UV-Belastung. Solche Hautveränderungen sollten immer ärztlich abgeklärt werden.

Typische Stellen für Aktinische Keratose

Die sonnenbedingten Hautveränderungen entstehen in der Regel dort, wo die Haut besonders häufig den UV-Strahlen ausgesetzt ist. Man spricht auch von den Sonnenterrassen: Gesicht, unbehaarte Kopfhaut, Hals, Nacken, Ohr, Unterarme und Hände.

    Die rauen Stellen werden 30 bis 60 Millimeter groß und können manchmal jucken oder auch bluten. Schmerzhaft sind sie in der Regel nicht. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für eine Aktinische Keratose. Meist tritt sie ab etwa 50 bis 60 Jahren auf.

    Die Diagnose

    Je früher eine Aktinische Keratose entdeckt und behandelt wird, umso eher lässt sich vermeiden, dass daraus heller Hautkrebs entsteht. Denn bei jedem 10. entwickelt sich daraus ein bösartiges Plattenepithelkarzinom. Der Arzt kann schon durch Begutachtung der Hautstellen sagen, ob eine Aktinische Keratose vorliegt. Manchmal kann es sinnvoll sein, eine Gewebeprobe zu entnehmen, die im Labor genauer untersucht wird.

    So wird behandelt

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Aktinische Keratose zu behandeln. Die Therapie hängt auch davon ab, ob einzelne Hautstellen auftreten oder die Haut eher flächig betroffen ist. Der Arzt oder die Ärztin werden mit dem Patienten besprechen, welche Therapie im Einzelfall am besten geeignet ist. Bei der photodynamischen Therapie (PDT) wird eine Creme mit Wirkstoffen aufgetragen, die mithilfe von Bestrahlung die Aktinische Keratose zerstört.

    Zudem gibt es die Möglichkeit, die Hautstellen mit Laser, Kältetherapie, Austrocknung oder mit verschreibungspflichtigen Salben zu behandeln. Diese enthalten zytostatische oder immunaktivierende Wirkstoffe oder Diclofenac in Hyaluronsäure und werden über mehrere Wochen aufgetragen.   

    Sonnenschutz ist das A und O

    Auch wenn eine aktinische Keratose bereits diagnostiziert wurde, bleibt konsequenter UV-Schutz das wichtigste Mittel zur Vorbeugung weiterer Hautschäden. Dermatologen und Apotheken empfehlen:

    • Täglichen Sonnenschutz mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+)
    • Breitbandfilter gegen UVA- und UVB-Strahlen
    • Großzügige Anwendung: ca. ein Teelöffel für Gesicht und Hals
    • Regelmäßiges Nachcremen, spätestens alle zwei Stunden oder nach dem Baden

    Medizinische Sonnenpflegeprodukte – etwa mit LSF 100 und Inhaltsstoffen wie Niacinamid – bieten zusätzlichen Zellschutz und werden bei Aktinischer Keratose besonders empfohlen. Diese erhalten Sie bei uns in Ihrer Oberkirch .

    Kleidung und Verhalten: Mehr als nur Creme

    Sonnenschutz besteht nicht nur aus Lotion:

    • Tragen Sie UV-Schutzkleidung, besonders bei Aktivitäten im Freien
    • Nutzen Sie Hüte mit breiter Krempe oder Nackenschutz
    • Meiden Sie direkte Sonne in der Mittagszeit (11 bis 16 Uhr)
    • Verzichten Sie auf Solarien – auch dort wirkt UV-Strahlung schädlich

    Wichtig zu wissen: Auch im Schatten oder bei bewölktem Himmel gelangen UV-Strahlen auf die Haut. Vorsicht ist also immer geboten.

    Nicotinamid: Vitamin B3 zur Vorbeugung

    Ergänzend zur äußerlichen Pflege kann Nicotinamid (Vitamin B3) das Risiko für neue aktinische Keratosen senken. Studien belegen: Bei täglicher Einnahme von zweimal 500 mg wurde die Zahl neuer Läsionen deutlich reduziert. Die Einnahme gilt als gut verträglich. Ob diese vorbeugende Maßnahme für Sie sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrer Apotheke oder Arztpraxis.

    Haut regelmäßig kontrollieren

    Beobachten Sie Ihre Haut sorgfältig – insbesondere Stellen, die bereits auffällig waren. Werden sie größer, dicker, dunkler oder beginnen zu bluten, ist eine ärztliche Kontrolle unerlässlich. Auch nach erfolgreicher Behandlung gilt: Sonnenschutz bleibt Pflicht, denn die Haut bleibt empfindlich für UV-Schäden.

    Als Berufskrankheit anerkannt

    Wer über viele Jahre beruflich starker Sonnenstrahlung ausgesetzt war – etwa im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Garten- oder Straßenbau – kann bei Auftreten aktinischer Keratosen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) beantragen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann gegebenenfalls Diagnostik, Behandlung und Präventionsmaßnahmen. Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf diese Möglichkeit an, insbesondere wenn Sie beruflich viel im Freien gearbeitet haben.

    Richtig eincremen

    Sonnenschutzmittel wirken nur, wenn sie in ausreichender Menge aufgetragen werden. Als Faustregel für Erwachsene gilt: Für jede Körperregion einen Strang Sonnenschutzmittel in der Länge der ganzen Hand verwenden. Bei Sprays sind das 15 Sprühstöße. Bei Aktinischer Keratose sollte die vorgeschädigte Haut immer geschützt werden – auch im Winter und bei bedecktem Himmel!

    Stefan Schönborn,

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    1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
    2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
    3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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